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Schmales, leicht zurückgesetztes Fachwerkwohnhaus mit rückwärtigem Anbau. Das giebelseitig zur Straße ausgerichtete, zweizonige Gebäude, das laut dendrochronologischem Gutachten 1806/07 erbaut wurde, zeigt regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geraden Streben an den Eckständern, aufgesetzten Kopfbändern und geschwungenen, gegenläufigen Fußbändern. Das schmale Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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