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Der mit der Giebelseite zur Oberdorfstraße orientierte kleine Gemeinschaftsbau entstand erst Anfang des 20. Jahrhunderts. Er besteht aus sorgfältig gefügtem Lungsteinmauerwerk und hat wegen seiner exponierten Lage an der Ecke zur Ärmelgasse eine wichtige Überleitungsfunktion. Charakteristische Elemente des schlichten, auf seine Funktion reduzierten Gebäudes, sind die Laibungen der mittig in die Giebelfront eingebundenen Eingangstür, des kreisrunden Fensters im Giebel und des westlichen Fensters. Der Gemeinschaftsbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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