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Das 1988 sanierte Gebäude, ein giebelständiger Bau des 18. Jahrhunderts mit Geschossüberständen und aufwändigem, an der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtem Fachwerk, ist ein wichtiger Teil der historischen Bebauung am Kirchhof. Hauptcharakteristika sind der an den Kanten durch Quaderung verstärkte Bruchsteinsockel, die in drei Achsen angeordneten Fenster der Giebelseite und die massiv gemauerte Freitreppe zum seitlich gelegenen Eingang. Das dominierende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |