Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das kleine, leicht angewinkelt zur Straßenflucht stehende Fachwerkwohnhaus, das einen wichtigen Beitrag zur Gesamtwirkung des Kirchenvorplatzes leistet, ist wegen des Geländeanstiegs auf einem Sockel errichtet. Wichtige Merkmale des giebelständigen Gebäudes, das seinen Proportionen nach im frühen 18. Jahrhundert erbaut wurde, sind die Vorkragungen zum Obergeschoss und am Übergang zum Giebel, die teilweise in originaler Anordnung erhaltenen Fenster und die zum Hof orientierte Eingangstür mit Oberlicht. Einschließlich des rückwärtigen Anbaus und der Fachwerkscheune ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |