Oberdorfstraße 38, Kriegerdenkmal an der Kirche
Oberdorfstraße 38, Kirchenschiff mit Emporen, Blick nach Westen
Oberdorfstraße 38, Kirchenschiff nach Osten, Blick in den Chor
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Gießen, Stadt und Landkreis
Reiskirchen
  • Oberdorfstraße 38
  • Oberdorfstraße 40
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 71/1, 73/1

Leicht erhöht steht die Kirche inmitten ihres Kirchhofes am nordöstlichen Rand des alten Dorfkerns. Vorgängerin des heutigen Gebäudes war eine spätestens im 10. Jahrhundert von einem Richolf erbaute Eigenkirche, nach der der gesamte Ort als „Richolveskirchen" bezeichnet wurde.

Ältester Teil der heutigen Kirche, deren Patronat im 14. Jahrhundert die Familie von Saasen, im 16. Jahrhundert die Familie von Windhausen innehatte, ist der quadratische Chorturm, dessen Schaft noch aus der Zeit um 1300 stammt. Datierungshinweise sind hier die aus Lungstein gefertigten Werksteine, besonders die Eckquader und die Fenstergewände. Während das Ost- und das Nordfenster, beide mit tiefgelegten Laibungen, noch aus der Erbauungszeit stammen dürften, wurde das größere Südfenster, das bündig in der Mauerflucht sitzt, offensichtlich erst im 15. Jahrhundert in der jetzigen Form ausgeführt.

Der markante Turmhelm, der über dem Hauptgesims aus Lungstein ansetzt, entstand erst 1859. Er besteht aus einem leicht geschweiften Zeltdach, das durch eine niedrige, achtseitige Laterne mit Spitzhelm, Knauf, Kreuz und Wetterhahn bekrönt ist.

Nachdem das mittelalterliche, wahrscheinlich kleinere Kirchenschiff, das durch den Großbrand in der Osternacht des Jahres 1613 bereits stark gelitten hatte, zunächst nur provisorisch wiederhergestellt worden war, entstand in den Jahren 1769 bis 1771 ein völliger Neubau. Dieser spätbarocke, in den Einzelformen bereits zum Klassizismus tendierende Saalbau, der mit einem flach geneigten Walmdach abschließt, wird von schlanken, sandsteingelaibten Stichbogenfenstern, die 1899 gusseiserne Rahmen mit kleinteiliger Sprossenteilung zu quadratischen Glasfeldern erhielten, belichtet. Seine symmetrisch ausgebildete Westseite ist mittels eines Dreieckgiebels und eines querovalen Fensters in der Achse über dem flachbogigen Portal als Hauptansichtsseite definiert. Das Portal selbst hat flach reliefierte Laibungen mit Ohrungen und keilförmigem Schlussstein sowie ein volutengerahmtes Abschlussfeld mit ovaler Kartusche, in der die Datierung „ANNO 1769" angebracht ist.

Ähnlich, aber etwas einfacher ist das zweite Portal an der Südseite gestaltet. Es besitzt außer einem leeren Abschlussfeld eine breite Umrahmung, deren pilasterartige Seitenteile mit Blütenketten und Rankenwerk geschmückt sind.

Wichtige Elemente des Kircheninneren sind das konsolgestützte Kreuzrippengewölbe mit rundem Schlussstein im Chorraum, die vergitterte, spätgotische Sakramentsnische mit einem spitzbogigen Relieffeld als Bekrönung, die laut einer schwer lesbaren Datierung 1519 entstand, sowie der breite, ebenfalls spitzbogig ausgeformte Triumphbogen, der zum Kirchenschiff überleitet. Bemerkenswerte Ausstattungsdetails, die vorwiegend erst 1898/99 entstanden, sind dort das Gestühl, die von gusseisernen Stützen getragene dreiseitige Empore und die dreiteilige Orgel von Förster & Nicolaus. Älter sind lediglich die Kanzel von 1771 und die großformatigen Emporenbilder aus demselben Jahr sowie das gemalte Epitaph des Pfarrers Christian Reit, das 1606 entstand.

Einschließlich des steinernen Opferstockes, des Kriegerdenkmals und des Grabmahls der Familie Strack nördlich der Kirche sowie den erhaltenen Teilen der Kirchhofmauer ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
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