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Das 1906/07 errichtete Pfarrhaus, ein vom Jugendstil beeinflusster voluminöser Bau, hat eine quadratische Grundform und ein hohes Satteldach. Wichtige Gestaltungselemente sind der hochgezogene Natursteinsockel, die verschieden formatigen Fenster, die in Höhe und Breite differenzierten, teils verschieferten, teils verschindelten Giebelaufbauten und die Veranda mit geschnitzten Pfosten im Bereich des Einganges. Aufwändiges Zierelement sind die floralen Putzornamente am Übergang zwischen Obergeschoss und Giebelfeld der Hauptfassade. Das Gebäude ist einschließlich der Einfriedung aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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