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Bei dem 1910 an der Ecke Winneröder Straße errichteten Schulhaus, das jetzt als Evangelisches Gemeindehaus genutzt wird, handelt es sich um ein kubisches Gebäude mit markantem, hoch aufragendem Satteldach. Charakteristische Merkmale sind der Natursteinsockel, der Eckerker im Obergeschoss sowie der separat verdachte Treppenvorbau. Obwohl die ursprünglich vorhandenen Zierfriese unterhalb der Traufe und am unteren Abschluss des Erkers verschwunden und auch die Fenster durch den Verlust ihrer Sprossenteilung in ihrer Wirkung beeinträchtigt sind, muss das Gebäude wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |