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Das so genannte „Lange Haus", an dem bis ins 19. Jahrhundert Zoll erhoben wurde, ist ein aus mehreren Bauabschnitten bestehender, giebelständiger Fachwerkbau mit abgestuftem Sockel. Als Einhaus vereinigt er mehrere Funktionen unter einem Dach. Der vordere, als Rähmbau klar abgesetzte, giebelständige Wohnteil zeigt geringen Geschossüberstand, profilierte Schwellen und gerundete Füllhölzer, während der rückwärtig angesetzte Scheunen- und Stallteil als Ständerbau auf der Westseite durch stark geschwungene Schrägstreben charakterisiert wird. Das typologisch interessante Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |