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Das Gebäude der ehemaligen Gastwirtschaft Max Stark ist mit wenigen Veränderungen so erhalten, wie es auf historischen Fotos und Ansichtskarten der Jahrhundertwende dargestellt ist. Es handelt sich um einen verputzten, im 19. Jahrhundert in seiner jetzigen Form errichteten Fachwerkbau. Das aus einem schmalen giebelständigen und einem etwas breiteren rückwärtigen Anbau bestehende, mit einem hohen Sockel versehene Gebäude hat zwei dicht beieinander gelegene, von einer Außentreppe erschlossene Eingänge, von denen der untere in originaler Form mit zweiflügeliger Füllungstür und Oberlicht erhalten ist. Besonders charakteristisch ist das vorn deutlich vorkragende, flach geneigte Satteldach, der separat vergiebelte kastenförmige Erker über der Tür und das an der gegenüber liegenden Traufseite ausgebaute Zwerchhaus. Das für den Ort bedeutende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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