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Auf zwei Seiten verschindeltes Fachwerkwohnhaus des frühen 19. Jahrhunderts. Das über einem hohen Steinsockel errichtete Gebäude, das auf der östlichen Traufseite einfaches, aus schlanken Hölzern bestehendes Fachwerk erkennen lässt, hat hohe Fenster, die auf der Giebelseite weit auseinander liegen und im vorderen Teil der Traufseite paarweise angeordnet sind. Bemerkenswert sind die hoch gelegene, von einer Freitreppe erschlossene Eingangstür, die von schmalen Flurfenstern flankiert wird, und das in ihrer Achse angeordnete Fenster oberhalb des erneuerten Vordaches. Das Gebäude ist einschließlich der rechtwinkelig anschließenden Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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