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Das traufseitig zur Straße stehende, mit seiner Giebelseite zu einer Nebengasse ausgerichtete Fachwerkwohnhaus hat einen niedrigen Sockel und zeigt regelmäßiges, durch geschosshohe Schrägstreben geprägtes Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts. Wichtiges Gliederungselement ist außerdem das ausgeformte Quergebälk, das mit zweifach profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern versehen ist. Das regelmäßig gestaltete Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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