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Die aus einem giebelständigen Wohnhaus, einer Scheune und zwei Nebengebäuden gebildete, zur Straße hin offene Hofanlage, deren Gebäude sämtlich in Fachwerk ausgeführt sind, wirkt besonders dominant im Ortsbild, da sich vor ihr ein freier, einst teilweise überbauter Platz ausdehnt, dessen spitzwinkliger Zuschnitt vom jetzt verrohrten Bachlauf der Wieseck vorgegeben ist. Besonders markant ist das dreizonige, auf der Giebelseite dreiachsige Fachwerkwohnhaus, das von einem hohen Sockel unterfangen ist und ursprünglich von einem Krüppelwalmdach abgeschlossen wurde. Es entstand laut der im Sturzstein eines Kellerfensters angebrachten Datierung 1825 und wahrt intaktes, dicht gefügtes Fachwerk der Erbauungszeit mit profilierten Quergebälken und geschosshohen Schrägstreben. Bemerkenswerte Details sind die hochgelegene Eingangstür mit originaler Holzlaibung und die mit einem Kellereingang ausgestattete steinerne Außentreppe. Einschließlich der Nebengebäude, von denen der an der Ecke des Verbindungsweges zur Hohlgasse gelegene Stall durch seinen massiven Unterbau und seine abgeschrägte Ecke von besonderer Wirkung ist, ist das Anwesen Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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