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Der am westlichen Fuße des Wirbergs gelegene Weiler Bollnbach, der wohl schon als Versorgungsgut der Burg Wirberg entstanden war, wird 1149 erstmals erwähnt, als er vom Erzbischof Heinrich von Mainz der Klostergemeinschaft „zu deren Gebrauch und Nutzen" übergeben wird. Als einziges aussagekräftiges Relikt der nur aus wenigen Häusern bestehenden Siedlung, die im Dreißigjährigen Krieg zerstört und ab 1650 wieder aufgebaut wurde, ist der an der Kreuzung, unmittelbar am alten Bachlauf (jetzt verrohrt) gelegene Brunnen aus städtebaulichen und siedlungsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal. Er besteht aus einem runden, konisch zulaufendem Brunnenbecken mit Überlaufrinne und einer gusseisernen Pumpe des späten 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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