Parkstraße 24, Herrenhaus von 1801
Parkstraße 22
Parkstraße 22 u. 24, Blick nach Nordosten in den Park des Gutes
Parkstraße 22 u. 24, südwestl. Wirtschaftsgebäude
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Gießen, Stadt und Landkreis
Reiskirchen
Winnerod
  • Parkstraße 24
  • Parkstraße 22
  • Parkstraße
Sachgesamtheit Herrenhaus, Gutshofe und ehemaliger Park
Flur: 1
Flurstück: 1/5, 1/7, 1/8, 22/1, 23

Südlich des ehemaligen Parks, auf dessen Gelände 1873 Spuren des mittelalterlichen Herrensitzes nachgewiesen wurden, erbaute sich Friedrich Salentin von Zwierlein 1801 ein neues großzügiges Herrenhaus. Es ersetzte ein etwas weiter westlich an der Stelle des heutigen Nebengebäudes (Parkstraße 22) gelegenes herrschaftliches Wohnhaus, das sich Friedrich Ludwig von Buseck, genannt Münch, vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtet hatte.

Der von Nordwest nach Südost verlaufende klassizistische Rechteckbau, ein dreigeschossiges, verschindeltes Fachwerkgebäude mit hohem Kellersockel und leicht geschweiftem Walmdach, ist mit seiner völlig symmetrisch ausgeprägten, neunachsigen Fassade auf den Hof ausgerichtet. Einziger Schmuck des Gebäudes, das früher durch einen mittig aufgesetzten, schlanken Uhrturm gekennzeichnet war, sind die gleichmäßig gereihten hochformatigen Fenster mit Klappläden, die im Obergeschoss etwas kleiner ausfallen, und das in der Gebäudemitte angeordnete flach übergiebelte Portal, zu dem eine steile Freitreppe emporführt.

Einschließlich der brückenartigen zweibogigen Verbindung zum hoch gelegenen Areal des ehemaligen Parkes und des wesentlich später entstandenen Nebengebäudes, dessen zum Hof ausgerichtete, symmetrisch gegliederte Fassade klassizistische Formen adaptiert, sowie einschließlich der erst nach der Jahrhundertwende entstandenen Wirtschaftgebäude, die den großflächigen Wirtschaftshof rahmen und deren Südansicht das Ortsbild in starkem Maße prägen, ist die gesamte Hofanlage aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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