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Anstelle des alten Pfarrhauses, eines Fachwerkgebäudes, das schon im Jahre 1800 als baufällig beschrieben wird, entstand 1806 unter dem damaligen Pfarrer Wolf ein neues, wesentlich größeres aus verputztem Ziegelmauerwerk. Das giebelständige, von der Straße zurückgesetzte Gebäude, das auf der Traufseite durch streng gereihte, in fünf Achsen angeordnete Fenster belichtet wird, zeigt, dem nüchternen Zeitstil entsprechend, außer den glatten Fensterlaibungen und den Fensterläden, keinerlei Zierelemente. Zusammen mit der älteren, noch aus dem 18. Jahrhundert stammenden Scheune, einem Bruchsteinbau mit Walmdach, Eckquaderung, rundbogiger Einfahrt und symmetrisch angeordneten seitlichen Eingängen und Fensteröffnungen, sowie einschließlich der Bruchsteinmauereinfriedung ist das Pfarrhofensemble aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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