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Würfelförmiger Gedenkstein aus Kalkstein auf runden Sockel, der sich wiederum auf einem deutlich breiteren Stufensockel befindet. Folgende Inschrift findet sich auf dem 1813 aufgestellten Stein: „FRIEDRICH SALENTIN : FREIHERR VON ZWIERLEIN : geb. den 17. Jan. 1747 : gest. den 6. Oct. 1813 : CAROLINE ALBERTINE : FREIFRAU VON ZWIERLEIN : geb. von Harling : geb. den 22. Oct. 1754 : gest. 17. April 1804 : DEN BESTEN ELTERN : AUS KINDLICHER LIEBE ERRICHTET". Der Gedenkstein wurde als Grabmal für Freiherr von Zwierlein errichtet, der in dem Waldstück bestattet wurde. Möglicherweise wurde der Stein anlässlich des Autobahnbaus versetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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