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Gesamtanlage Gießener Straße
Gießener Straße 9-23, 30-46
Großgasse 2-6
Die Gesamtanlage erstreckt sich entlang des von Osten nach Westen verlaufenden Abschnitts der Gießener Straße, der von giebelständigen Fachwerkwohnhäusern auf schmalen Parzellen, größtenteils noch mit Scheunen, die den rückwärtigen Hofabschluss bilden, geprägt ist, und setzt sich über drei Hofreiten der in nördlicher Richtung abzweigenden Großgasse fort. Die historisch gewachsene Struktur eines Straßendorfes mit seinen im Verlaufe des 18. und 19. Jahrhunderts errichteten Hofanlagen ist deutlich ablesbar geblieben, so dass die Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen zu schützen ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |