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Das exponiert im Bogen der Hauptdurchgangsstraße gelegene, kleinformatige Gebäude hat einen annähernd quadratischen Grundriss. Mit der Eingangseite nach Süden orientiert, zeigt es über einem niedrigen Quadersockel einfaches, massiv ausgefachtes Fachwerk, das von einem weit vorkragenden, leicht geschweiften Pyramidaldach abgeschlossen wird. Wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ist der kleine Gemeinschaftsbau, in dessen unmittelbarer Nähe früher auch das Leiterhäuschen der Feuerwehr stand, Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |