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Leicht zurückgesetzt und angewinkelt zur Straßenflucht stehendes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit sekundär angefügtem traufseitigem Eingangsvorbau. Von einem hohen Sockel unterfangen und vollkommen verputzt zeigt das Gebäude zeittypische, schmale Proportionen. Die schwachen Überstände am Ansatz des Obergeschosses und am Übergang zum Giebel sowie die kleinformatigen Fenster deuten auf den Erhalt des ursprünglichen Fachwerks. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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