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Exponiertes giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts an der Ecke zur Bergstraße. Das schmale, von der Straße leicht zurückgesetzte Gebäude verfügt über einen hohen Sockel, der den Eindruck der hoch aufragenden Proportionen noch betont. Obschon im Untergeschoss teilweise massiv erneuert und im Dachbereich verändert, wahrt es ab dem Quergebälk, das profilierte Schwellen aufweist, wertvolles Fachwerk. Bemerkenswert sind die mit Halsriegeln versehenen weit geschwungenen Streben an den Ecken, deren Ständer mit Taustab, Voluten und Diamantierung verziert sind. Die Kopfhölzer sind außerdem mit Herzen geschmückt. Einschließlich der zugehörigen Fachwerkscheune und Nebengebäude ist das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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