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Exponiert in den Straßenraum vorstehender rechteckiger Bruchsteinbau mit Satteldach. Das kleine, nach Westen orientierte Backhaus, das an der Ecke eines Verbindungsweges zur Straße Im Steingarten steht, und den Verlauf eines älteren Straßenverlaufs markiert, dürfte um 1800 errichtet worden sein. Einziges Schmuckelement des sonst ausschließlich auf seine Funktion reduzierten Bauwerks, ist ein halbrundes Entlüftungsfenster oberhalb der mittig in die Giebelseite eingebundenen Eingangstür. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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