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Traufseitig zur Straße orientiert, bildet das mit seiner Giebelseite zur Hauptstraße bzw. zum Einmündungsbereich der Daubringer Straße ausgerichtete Gebäude einen wichtigen Bezugspunkt am so genannten Kreuz. Obgleich es im Untergeschoss massiv erneuert ist, hat es durch das regelmäßig gegliederte Fachwerkobergeschoss, das mit seinen Eckstreben auf eine Entstehung im späten 18. Jahrhundert hinweist, wichtige städtebauliche Funktion und ist daher Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |