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Der historisierende, zweieinhalbgeschossige Klinkerbau entstand 1880 während der Amtszeit von Bürgermeister Vogel V. in unmittelbarer Nähe zur Kirche und zur alten Schule. Auf annähernd quadratischem Grundriss errichtet, wird das vorne vierachsige, seitlich dreiachsige Gebäude von Lisenen und umlaufenden Gesimsen gegliedert. Seine hochrechteckigen Fenster sind gleichmäßig gereiht und haben profilierte Sandsteinlaibungen. Im Zusammenspiel mit dem flach geneigten, weit vorkragenden Satteldach, das auf der Traufseite durchbrochen ist und seitlich durch konsolgestützte Ortgänge charakterisiert wird, ergeben sie eine interessante Übereckansicht. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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