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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Leicht zurückgesetzt und angewinkelt steht das Gebäude auf einer großen, unregelmäßigen Hofanlage. Es hat einen mittelhohen Sockel und zeigt Fachwerk, das durch eine profilierte und gefaste Schwelle, durch gerundete Füllhölzer sowie durch eine in der Mitte der Traufseite angeordnete "Mannfigur" mit geraden Streben, Gegenstreben und Halsriegeln charakterisiert wird. Das nach hinten durch einen abgesetzten Anbau verlängerte Gebäude ist einschließlich der Scheune aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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