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Das am nördlichen Rand der alten Ortsbebauung, an der Ecke Schulstraße stehende, zweizonige Fachwerkwohnhaus ist über einem niedrigen, gequaderten Sockel errichtet. Mit der Giebelseite zur Hachborner Straße ausgerichtet, zeigt es symmetrisch aufgebautes, einfach gestaltetes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Hauptcharakteristika sind die weit gespreizten Streben mit Kopfhölzern, welche an den Ecken und an der Traufseite die dicht gestellten Ständer überschneiden, sowie die profilierten, breiten Quergebälke am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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