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Exponiert an der Ecke zur Daubringer Straße stehendes Fachwerkwohnhaus. Der giebelständige, teils im Erdgeschoss massiv erneuerte Bau ist über einem gequaderten Sockel errichtet und besitzt eine Außentreppe. Das symmetrisch aufgebaute Fachwerk des 18. Jahrhunderts an der Giebelseite wird geprägt von Streben mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben; im Dachgeschoss fehlen die Halsriegel. An der Traufseite finden sich ähnlich ausgeprägte Fachwerkfiguren, ansonsten dienen einfache Streben der Aussteifung. Bemerkenswert sind weiterhin die gefaste Schwelle und die profilierten Füllhölzer am Quergebälk. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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