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Giebelständiges, auf die Achse der Daubringer Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus. Das wohl noch im 17. Jahrhundert errichtete Stammhaus der Familie Rothe, das bis zu Einführung der Zollfreiheit auch als Zollhaus genutzt wurde, ist auf der relativ breiten Giebelseite durch Abschrägung dem Straßenverlauf angepasst. Es besitzt straßenseitig einen erhöhten Sockel mit Eckquaderung und zeigt ab dem Obergeschoss klar aufgebautes, vorne symmetrisch ausgebildetes Fachwerk. Bemerkenswerte Details sind die profilierten Schwellen, Füllhölzer und Balkenköpfe am Quergebälk, die weit gespreizten, mit Kopfwinkelhölzern, Halsriegeln und Gegenstreben ausgestatteten Streben an den Eckständern und das aus weit geschwungenen Streben gebildete Mittelmotiv im Giebel. Erhaltenswert ist auch die mit einem neuen Oberlicht versehene Eingangstür auf der Hofseite einschließlich ihrer Verdachung. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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