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An der Einmündung des Göllingswegs leicht zurückgesetzter und abgewinkelt zur Straßenflucht errichteter Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts. Das breit gelagerte Gebäude auf einem Natursteinquadersockel verfügt über symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit geschosshohen Streben. Bemerkenswert ist die über eine Freitreppe erschlossene originale Rahmenfüllungstür mit fünfteiligem Glasoberlicht. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |