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Östlich der Einmündung der Untergasse positioniertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das zweizonige, rückwärtig sekundär erweiterte Gebäude wahrt über dem massiv erneuerten Untergeschoss auf Ziegelmauerwerk mit rustiziertem Sockel wertvolles, klar gegliedertes, an der Giebelseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts. Bemerkenswert ist hier die im östlichen Traufbereich eingefügte "Mannfigur" mit weit gespreizten, geschwungenen Streben und Gegenstreben. Da das auch im westlichen Traufbereich erweiterte Gebäude wichtige Funktion im Straßenbild hat, ist es aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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