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Von der Straße weit zurückliegendes, kleinformatiges, traufseitig zur Einfahrt ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus über einem Bruchsteinsockel. Das Fachwerk wird von geschosshohen Streben bestimmt, die teilweise mit Gegenstreben versehen sind. Zwei der drei kleinformatigen Fenster sind auf der Traufseite in beiden Geschossen zu einem Zwillingsfenster zusammengefasst. Wegen seiner wichtigen städtebaulichen Funktion am Ende der Stichgasse sowie aus geschichtlichen Gründen ist es Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |