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Hofanlage des 19. Jahrhunderts an der Ecke In der Au. Sowohl das voluminöse, mit seiner breiten Giebelseite auf die Achse der Hachborner Straße ausgerichtete Wohnhaus, als auch der zugehörige, ebenfalls giebelständige Wirtschaftsbau beziehen ihre Wirkung aus dichtgefügtem konstruktivem Fachwerk. Beide sind über massiven Sockeln errichtet und zeigen für die Erbauungszeit (1878) charakteristische geschosshohe Streben. Der durch einen Kniestock überhöhte, durch umlaufende Quergebälkszonen waagerecht untergliederte Hauptbau wirkt besonders dominant im Straßenbild. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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