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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkwohnbau am Beginn der Rockenberger Straße; er ist Teil einer mehrseitigen Hofanlage mit überdachtem Hoftor von 1920. Das Wohngebäude ist verputzt. Der Gebäudeumriß insgesamt, der sich abzeichnende Geschoßversatz und die im Obergeschoß sichtbaren Eckpfosten mit geschnitzten Balustern deuten darauf hin, daß es sich noch um einen Bau des 17. Jahrhunderts handelt. Das alte Fachwerkgefüge scheint weitgehend ursprünglich erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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