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Exponiert an der Ecke zur Schäfergasse steht das in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtete Backhaus. Das rechteckige, von einem Sockel unterfangene Gebäude, das mit seiner Giebel- und Eingangsseite auf die Hauptstraße ausgerichtet ist, besteht aus einfachem, schmucklosem Fachwerk, das von wandhohen Schrägstreben geprägt ist. Sein Eingang, das über ihm gelegene Fenster und zwei rechteckige Abzugsfenster im Giebel sind axial eingebunden. Der Gemeinschaftsbau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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