Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das auf einer kleinen Anhöhe gelegene Fachwerkwohnhaus, in dem in früheren Zeiten eine Gastwirtschaft betrieben wurde, ist durch einen kräftigen Sockel zusätzlich erhöht. Seitlich und nach hinten sekundär erweitert, zeigt das giebelständige Gebäude, dessen vorderer Teil verputzt ist, an der östlichen Traufseite Teile seines alten Fachwerks. Die hier sichtbare profilierte und gefaste Schwelle, die gerundeten Füllhölzer und die geschwungenen Streben mit Kopfwinkelhölzern, die in ähnlicher Form auch an den verputzten Teilen zu vermuten sind, ermöglichen eine Datierung in das 18. Jahrhundert. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |