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Östlich von Mainzlar, bzw. nördlich der Didier-Werke gelegen entstand laut Datierung im Türsturz „1913" auf rundem Grundriss das kleine Gebäude aus Natursteinquadermauerwerk mit weißen Fugenstrichen. Es wird von einer Welschen Haube abgeschlossen und von einer Laterne mit Lüftungsöffnungen bekrönt. Das außergewöhnlich gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus technischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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