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Obergasse
Mittelgasse
Vorstadt
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Obergasse
Blick von der Hintergasse zum Schloss
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Gießen, Stadt und Landkreis
Staufenberg
  • Gesamtanlage Staufenberg
Gesamtanlage

Gesamtanlage Staufenberg

Burggasse 1- 7, 2-10

Hintergasse 1-15, 15a, 2-30

Mittelgasse 1-9, 2-12

Obergasse 1-25, 4-18

Vorstadt 1- 5

Die geschichtlich, fortifikationstechnisch und städtebaulich bedeutende Gesamtanlage umfasst die gesamte, in drei deutlich voneinander abgesetzten Höhenzonen gestaffelte Burg- und Stadtanlage innerhalb ihrer einstigen Befestigung sowie die sich nördlich der Burg ausdehnenden Freiflächen.

Höchster Punkt und zugleich ältester Teil des Ortes ist die Ruine der Oberburg mit ihren vollständig erhaltenen Umfassungsmauern. An ihren Südwesthang schließt sich die tiefer gelegene, wesentlich jüngere Unterburg an, deren Tore und Mauern ebenso wie die weiter östlich gelegenen Mauerzüge des einstigen Kirchhofes erhalten sind.

Von der Befestigung der Stadtanlage selbst, die unterhalb der Burgen in einem Viertelkreis auf halber Höhe den Berg umschließt, ist nur ein im Osten verlaufendes Teilstück als Verlängerung der Burgmauer erhalten sowie der am tiefsten Punkt der Siedlung errichtete Turm des Stadttores, das vom alten Stadtkern zur nachmittelalterlichen Vorstadt überleitet.

Innerhalb der Stadtanlage, deren einstige Befestigung anhand der nach außen gerichteten Scheunenzeilen noch klar ablesbar ist, sind die in verschiedenen Höhen tangential zum Berg verlaufenden, dicht bebauten Gassensysteme der Burggasse, der Obergasse, der Mittelgasse und der Hintergasse, die untereinander durch steil ansteigende Verbindungsgassen verbunden sind, aus geschichtlichen Gründen schützenswert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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