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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus südlich der Oberburg bzw. unterhalb des Standortes der nicht mehr bestehenden Stadtkirche. Das in den Obergeschossen völlig verschieferte Gebäude, das im späten 18. Jahrhundert in seiner jetzigen Form errichtet worden sein dürfte, beeindruckt durch sein hohes, teils in Quadermauerwerk ausgeführtes Kellergeschoss und durch die steile Außentreppe. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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