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Das mit seiner Giebelseite zur Straße ausgerichtete Fachwerkwohnhaus steht in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadttor und markiert mit seiner Rückseite den einstigen Verlauf der Stadtmauer. Während die durch einen eingeschossigen Anbau erweiterte Giebelseite ab dem Obergeschoss verschiefert ist, zeigt die östliche Traufseite regelmäßiges Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts. Bemerkenswerte Details sind außer der profilierten Schwelle im Quergebälk die geschwungene Eckstrebe im Untergeschoss und die mit Kopfwinkelholz und Gegenstrebe versehene, weit geschwungene Strebe im Obergeschoss. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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