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Markantes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus am tief liegenden, südlichen Teilabschnitt der Hintergasse. Der aufgrund des starken Gefälles mit einem kräftigen Sockel ausgestattete Bau, der mit seiner rückwärtigen Erweiterung an den einstigen Verlauf der Stadtbefestigung angrenzt, ist auf der westlichen Traufseite verschiefert. Ab dem Obergeschoss zeigt die Giebelseite stark dimensioniertes, symmetrisch aufgebautes Fachwerk, das auf eine Entstehung um 1700 hindeutet. Wichtige Gestaltungselemente sind außer den profilierten Quergebälken die mit Gegenstreben, Halsriegeln und Kopfwinkelhölzern versehenen, weit ausgestellten Streben an den Ecken sowie die antithetisch angeordneten Kurzstreben unterhalb des mittig eingebundenen Fensterpaares. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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