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Leicht zurückgesetzt und angewinkelt zur Gassenflucht steht das giebelständige, teils verschieferte Fachwerkwohnhaus an der Ecke einer stark ansteigenden, gepflasterten Seitengasse, die zur Mittelgasse emporführend genau auf den Turm der Unterburg ausgerichtet ist. Das weit in die Tiefe geführte, seitlich erschlossene Gebäude ist wegen der ausgeprägten Hanglage mit einem vorn stark ansteigenden, teils gequaderten Sockel ausgestattet. Es wahrt im Obergeschoss Fachwerk des 18. Jahrhunderts. An den freiliegenden Traufseiten sind "Mannfiguren" an den Bundständern, weit geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern und Gegenstreben an den Eckständern zur Straßenfassade sowie gerade Streben mit Gegenstreben im hinteren Bereich erhalten. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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