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Etwas weiter nach vorn gezogen, steht ein ebenfalls giebelständiges Fachwerkgebäude an der Westecke der zur Mittelgasse hinaufführenden Seitengasse. Es hat einen extrem hohen, vorn zweiteiligen Sockel aus Sandsteinquadern und dürfte wie das Nachbargebäude im 18. Jahrhundert entstanden sein. Dafür spricht das im Obergeschoss freiliegende Fachwerk, welches klar und regelmäßig gegliedert ist. Außer der profilierten Schwelle im Quergebälk der Traufseite weist es leicht geschwungene Streben mit Kopfwinkelhölzern, teilweise auch Gegenstreben im Eck- und Traufbereich auf und wahrt an der breiten Giebelseite drei Fensterachsen. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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