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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus, das im Erdgeschoss verputzt und stellenweise massiv erneuert ist. Das Fachwerk des Obergeschosses wird durch die profilierte Schwelle und weit gespreizte Streben, die mit Kopfwinkelhölzern, Gegenstreben und teilweise mit Halsriegeln versehen sind, geprägt. Durch zwei antithetisch symmetrisch angeordnete Streben mit Gegenstreben ist das Dachgeschoss bestimmt. Einige Brüstungsfelder des Giebels sind mit Kurzstreben verziert. Das an einer in nördlicher Richtung verlaufenden Biegung der Hintergasse stehende Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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