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Stark exponiertes, an der Giebelseite freistehendes Fachwerkwohnhaus. Das traufseitig zur Gasse orientierte, hoch aufragende Gebäude, das im Erdgeschoss massiv erneuert ist, hat wegen der extremen Hanglage einen hohen Kellersockel, der aus Bruchsteinmauerwerk mit gequaderten Kanten besteht. Bemerkenswert sind die starken Überstände an der Giebelseite und die auf der Bergseite sichtbaren, weit gestellten, mit Kopfbändern versehenen Streben am Eckständer. Trotz Veränderungen ist das Gebäude aufgrund seiner raumgreifenden, dominanten Position aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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