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Zweiteiliges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit außergewöhnlich breiter, auf die Achse der Bimbergasse ausgerichteter Giebelfront. Ein hoher, nach Westen ansteigender Sockel unterfängt das im Erdgeschoss und Giebel nachträglich veränderte Gebäude östlich des Stadttores. Lediglich die pfeilförmig profilierten Füllhölzer in den Quergebälken, die symmetrisch aufeinander bezogenen, weit geschwungenen Eckstreben und das aus Kurzstreben gebildete Mittelmotiv entstammen der ursprünglichen Bauzeit. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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