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Auf der Westseite der steil ansteigenden, getreppten Bimbergasse steht das aus roten Sandsteinquadern errichtete Backhaus. Von einem flach geneigten Satteldach abgeschlossen, hat es einen quadratischen Grundriss und ist mit der Eingangsseite nach Süden orientiert. Seine zwei Türöffnungen, das rundbogige Abzugsfenster im Giebel und das an der östlichen Traufseite angebrachte große Fenster haben profilierte Laibungen. Einschließlich des kleinen ummauerten Vorplatzes, der von einer Treppenanlage erschlossen wird, ist der in einem Eckstein auf 1840 datierte Gemeinschaftsbau aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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