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Der kleine, über einem Sockel aus Sandsteinquadern errichtete Fachwerkbau, dessen Tor auf die Obergasse ausgerichtet ist, steht seitlich des ehemaligen Rathauses an der Ecke zur Bimbergasse. Sein regelmäßig ausgeführtes Fachwerk, das an den Gebäudekanten durch Streben mit gegenläufigen Kopfbändern charakterisiert wird, und das weit vorkragende, leicht geschweifte Walmdach machen es zu einem wichtigen Bestandteil des historischen Ortsbildes. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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