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Dreizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Das über einem Sockel errichtete Gebäude ist gut proportioniert und wahrt regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk. Profilierte Schwellen und gerundete Füllhölzer gestalten den Übergang zum Obergeschoss, das durch gleichmäßig gereihte Strebefiguren rhythmisiert erscheint. Die nachträglich im Rähm der Giebelseite angebrachte Hausinschrift lautet: "KEIN MENSCHLICH WERK GLÜCKT UND GELINGT WENN GOTTES HAND NICHT SEGEN BRINGT". Als wichtiger Bestandteil der Bebauung der Obergasse ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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