Vorstadt 1, Torturm
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Gießen, Stadt und Landkreis
Staufenberg
  • Vorstadt 1
Torturm
Flur: 1
Flurstück: 108

Zur Vorstadt überleitender gotischer Torturm, der 1401 von Friedrich von Rolshausen errichtet wurde. Er hatte sowohl die Funktion eines Stadttores als auch eines Glockenturms und war ursprünglich in das System der Stadtbefestigung eingebunden. Der hoch aufragende, mit einem steilen Walmdach abschließende Turm hat einen annähernd quadratischen Grundriss, einen abgeschrägten umlaufenden Sockel und besteht aus Bruchsteinmauerwerk, das in der unteren Hälfte mit Eckquaderungen versehen ist. Seine Torbögen sind spitzbogig, der Torweg wird von einer rundbogigen Tonne überwölbt. Eine nach Süden gerichtete Fallgatternische, die oben mit einem gedrückten Bogen abschließt, reicht bis auf halbe Höhe des Turmschaftes. An der linken Seite des äußeren Tores sind unterhalb des Kämpfers die Wappen der von Rau und von Schabe eingemeißelt, oberhalb außerdem die datierende Inschrift "INCEPT FR MCCCCI PER FREDRICU ROLS" und die reliefierte Helmzier der von Rolshausen sowie in der Bogenlaibung, unmittelbar auf dem Kämpfer aufsitzend, ein vertieftes Kreuz, das als "ele" bezeichnete Marktzeichen. Der weithin sichtbare, ortsbildprägende Turm ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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