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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus ist auf einem den Höhenunterschied des Geländes ausgleichenden Sockel errichtet, giebelseitig verputzt und an den Traufseiten mit schuppenförmig geprägten Blechplatten verkleidet. Die Lage der Fenster sowie der umlaufende kleine Überstand des Obergeschosses lassen auf intaktes Fachwerk der Erbauungszeit schließen. Das an der Einmündung des Kirchberger Weges, der gleichzeitig eine Richtungsänderung der Straße Vorstadt markiert, stehende Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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