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Gesamtanlage Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 17-19, 23-25, 10-20
Die Gesamtanlage erstreckt sich über das südliche Ende der Bahnhofstraße mit dem nach Nordosten abknickenden Straßenverlauf in Richtung des ehemaligen Bahnhofes. Die unterschiedlich großen Hofanlagen des 19. Jahrhunderts entstanden als Erweiterung des Ortes nach Süden über den Fluss hinaus und stellen die Anbindung zur 1904 eröffneten Lumdatalbahn her. Die Gebäude sind aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |